DGB-Jugend BaWü
Bei betrieblicher Mitbestimmung geht es darum, dass sich gewählte Vertreter_innen der Belegschaft eines Betriebs für die Belange der Beschäftigten und der Auszubildenden einsetzen und an vielen Punkten mitentscheiden dürfen. Damit können ganz konkrete Verbesserungen der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen erreicht werden. Die gewählten Vertreter_innen kommen dafür in Betriebs- bzw. Personalräten oder in Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) zusammen. Wie diese funktionieren und was sie genau machen erfährst du hier!
Betriebs- und Personalräte vertreten die Interessen von Beschäftigten in einem Betrieb. Bei privatwirtschaftlichen Betrieben heißen diese Gremien Betriebsrat, in öffentlichen Verwaltungen, z.B. im Rathaus deiner Kommune, heißen sie hingegen Personalrat. Sobald mindestens fünf volljährige Beschäftigte oder Auszubildende in einem Betrieb arbeiten, dürfen diese einen Betriebs- oder Personalrat wählen. Die Größe des Gremiums hängt dabei von der Größe des Betriebs ab.
Betriebs- und Personalräte haben sehr umfangreiche Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. So entscheiden sie mit bei Einstellungen und Entlassungen, bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit, bei Regelungen zu Überstunden, beim Arbeitsschutz oder bei der Gestaltung von Sozialeinrichtungen, wie z.B. Kantinen. Auch haben sie ein Mitspracherecht, wenn es um die Verlegung, Veränderung oder Schließung eines Betriebs geht. Du siehst also: Betriebs- und Personalräte können eine Menge machen, was dir und den Kolleg_innen im Betrieb ganz konkret hilft!
Während ihrer Amtszeit sind Mitglieder von Betriebs- und Personalräten vor einer Kündigung geschützt, damit sie nicht einfach entlassen werden können, wenn sie der_dem Arbeitgeber_in zu unbequem werden. Um ihre Aufgaben gut wahrnehmen zu können, haben die Gremien-Mitglieder zudem den Anspruch auf geeignete Schulungen.
Wie das mit den Betriebsräten funktioniert, kannst du dir auch in diesem Video der Gewerkschaft IG Metall anschauen.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt junge Beschäftigte und Auszubildende im Betrieb. Die JAV wird alle zwei Jahre von den Beschäftigten unter 18 Jahren und den Auszubildenden bis zum Alter von 25 Jahren gewählt. Voraussetzung dafür ist, dass es bereits einen Betriebs- oder Personalrat im Betrieb gibt und es mindestens fünf Wahlberechtigte gibt. Die Größe der JAV hängt von der Zahl der Wahlberechtigten im Betrieb ab, sodass es JAVen mit einem oder auch mit mehreren Mitgliedern geben kann.
Die JAV überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, vor allem mit Blick auf die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden. Sie darf an den Sitzungen des Betriebs- oder Personalrates teilnehmen und bringt dort Themen ihrer Zielgruppe ein. Sie darf zudem eigene Sitzungen abhalten und Jugend- und Auszubildendenversammlungen durchführen, die während der Arbeitszeit stattfinden.
Während ihrer Amtszeit sind Mitglieder der JAV, genau wie Mitglieder von Betriebs- oder Personalräten, vor einer Kündigung geschützt. JAV-Mitglieder müssen normalerweise nach Abschluss ihrer Ausbildung unbefristet übernommen werden. Um ihre Aufgaben gut wahrnehmen zu können, haben JAV-Mitglieder zudem den Anspruch auf geeignete Schulungen.
Wie das mit der JAV funktioniert, kannst du dir in diesem Video der Gewerkschaft IG BCE anschauen.